Urkunden
Wer die Urkunden ausfertigt und versendet.
Die Urkunden der ersten Teilnahmerunde werden dezentral von den jeweiligen Jurys ausgefertigt und versandt. In Nordrhein-Westfalen sind hierfür die Fachdezernate Philosophie der Bezirksregierungen zuständig, in den übrigen Bundesländern die Landesverbände des Fachverbands Philosophie.
Im Rahmen des Bundesfinales in Münster erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine weitere Teilnahmeurkunde. Die ersten fünf Plätze werden dabei gesondert ausgewiesen.